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Controlling und mehr: Einhaltung der Tariftreue jederzeit im Blick behalten
Michael Küppers, Unternehmensberatung Wißgott
Mit der Einführung der GVWG sind alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen verpflichtet, wenn diese nicht tarifgebunden sind sich entweder am regionalen üblichen Entgelt zu orientieren oder sich einem im Bundesland vorgegebenen Tarifvertrag anzulehnen.
Die Anwender des regional üblichen Entgeltes stehen vor der Herausforderung, dass Sie dieses Entgelt jederzeit einhalten müssen. Hierzu bedarf es eines funktionierenden Controllings um kurzfristig mit Veränderung des Personalbestands die Eihaltung zu prüfen. Es gilt verschiedene Stolpersteine zu umgehen und Aspekte in der Berechnung zu berücksichtigen.
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